Wichtig
Eine Masterarbeit im Römischen Recht wird an jeden Schwerpunktmaster angerechnet, wenn ein inhaltlicher Bezug zur jeweiligen Fachrichtung gegeben ist.
Thema
Das Thema für eine Masterarbeit kann frei gewählt werden. Bei der Eingrenzung eines Themas unterstützen wir Sie gerne.
Betreuung
- Anmeldung per E-Mail beim Lehrstuhl
- Vorgespräch über Möglichkeiten und Interessen
- Terminplan
- Fokus festlegen und offene Fragen klären
- Zu beachten sind die Zitierregeln zur Falllösung und die Zitierregeln für römische und andere antike Rechtsquellen
- Einreichen der Masterarbeit in Papierform und per E-Mail
Beispiele der Themen aus dem Archiv
- Periculum est emptoris, Vom Gefahrtragungsgrundsatz im römischen Kaufrecht zum geltenden Art. 185 Abs. 1 OR
- Die Servituten, Ihre Entstehungsgeschichte im römischen Recht und der Vergleich zu den Grunddienstbarkeiten im aktuellen schweizer Recht
- Die Theorie der aristotelischen (epiekeia) und Art. 1 Abs. 2 ZGB - eine Rezeption?
- Abstrakte oder kausale Tradition? Eine historische und rechtsvergleichende Betrachtung
- Der Einfluss der Religion auf das Römische Recht und das heutige schweizerische Recht
- Ciceros bellum iustum - ein Konzept der späten römischen Republik mit Parallelen im modernen Völkerrecht?
- Die rei vindicatio als Schutz des Eigentums im klassischen römischen Recht und heute
- Der Auftrag (mandatum). Ein historischer Rechtsvergleich des römischen und schweizerischen Rechts
- Bonorum venditio. Die Entwicklung der Vollstreckung in Rom und Vergleich mit dem Schweizerischen Recht
- Zur Rechtsstellung der Frau im römischen Personenrecht, Familienrecht und Erbrecht
- Die bona fides im römischen Recht und ihre Ausprägung im modernen Privatrecht der Schweiz
- Der Einfluss der Religion auf das Römische Recht und das heutige schweizerische Recht
- Die Entstehung der anfänglichen Unmöglichkeit im Römischen Recht und die Entwicklung zum heutigen Art. 20 OR