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"Von den Schöpfungen des römischen Geistes hat keine so tief und so dauerhaft auf die Nachwelt eingewirkt wie das Privatrecht. Die heutige Zivilrechtswissenschaft, das Kernstück aller Jurisprudenz, ruht in den Ländern des europäischen Kontinents und in den von dort aus besiedelten Gebieten anderer Erdteile auf der gemeinsamen römischen Grundlage. Daran haben auch die modernen Zivilgesetzbücher, die die unmittelbare Geltung der römischen Quellen verdrängt haben, nur wenig geändert." (Max Kaser: Das römische Privatrecht, 1. Abschnitt, Das altrömische, das vorklassische und klassische Recht, 2. Aufl., München 1971, S. 1). Foto: Römische Strasse in Gerasa (Jordanien).